

Farb- und Spachtelspritzgerät / Airlessgerät zur Miete, Graco Mark 7 mieten, Masterspray EP45 mieten
Wähle dein gewünschten Mietzeitraum. Die Maschine wird einen Tag vor Mietbeginn angeliefert. Bei Abholung der Maschine kann die Maschine einen Tag vor Mietbeginn abgeholt werden.
Die Maschine wird einen Tag nach Mietende abgeholt. Hierfür muss diese für die Spedition abholbereit sein. Hierfür muss die Maschine gesichert auf einer Palette befestigt werden.
Die Maschine wird per Spedition geliefert. Für die Anlieferung und Abholung fällt eine Pauschale von 250,00€ Brutto an.
Es fällt keine Kaution an.
Die Maschine ist technisch voll Funktionsfähig und gewartet.
Mietausstattung:
- inkl. 2x 15 Meter HD-Schlauch
- Düse für Farbe oder Spachtel je nach Auswahl
- Spritzpistole
- Reinigungszubehör
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AGB für Mietmaschinen:
- Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten durch. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Zusätzlich gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch diese speziellen Mietbedingungen ergänzt werden.
2. Mietdauer und frühzeitige Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit der Überlassung der Maschine an den Mieter und endet mit der vereinbarten Rückgabe. Eine vorzeitige Rückgabe durch den Mieter führt nicht zu einer Reduzierung oder Erstattung der vereinbarten Miete, da die Maschine für den Mietzeitraum reserviert wurde und andere Anfragen nicht bedient werden konnten.
3. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Maschinen und Geräte sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäß zu bedienen und nach Mietende in vollständigem, gereinigtem und funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Sollte die Maschine nicht gereinigt oder unvollständig zurückgegeben werden, behalten wir uns das Recht vor, die anfallenden Reinigungskosten oder Ersatzkosten in Rechnung zu stellen.
4. Schadensmeldung und Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Feststellung zu melden. Unterlässt der Mieter eine rechtzeitige Schadensmeldung, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln entstehen.
5. Anlieferung und Funktionsfähigkeit
Sollte eine Maschine bei Anlieferung nicht funktionsfähig sein, haben wir das Recht, diese nachzubessern oder eine gleichwertige Ersatzmaschine bereitzustellen. Der Mieter hat in diesem Fall kein Recht, eine Mietminderung oder einen Ausfall geltend zu machen.
6. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
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